Aktion "Sicher buchen" - Stornobedingungen in Corona-Zeiten
Abweichend von unseren Stornobedingungen der Hotellerie bzw. für Reiseveranstalter von Pauschalreisen haben wir über die Aktion „Sicher buchen“ für die Sommersaison 2021 (ab Wiedereröffnung bis 31. Oktober 2021) flexiblere Stornobedingungen für Sie ausgearbeitet. Diese Aktion haben wir auch für die Wintersaison 2021/2022 (04.12.2021-03.04.2022) verlängert. Einer sorgenfreien Urlaubsvorbereitung steht somit nichts mehr im Wege …
Was ist neu?
- Im Falle einer behördlichen Grenz- oder Hotelschließung oder einem Lockdown kann natürlich kurzfristig und kostenfrei storniert werden.
- Sollte Ihr Heimatland eine Reisewarnung für unsere Region erlassen, so können Sie Ihre Reise kostenfrei stornieren.
- …wenn der Urlaubsaufenthalt eine Quarantäne nach der Heimreise von mindesten 3 Tagen nach sich ziehen würde, können Sie kurzfristig und kostenfrei bis 72 Stunden vor Anreise stornieren.
- …wenn Sie an COVID 19 erkrankt sind und ein positives Testergebnis vorgewiesen werden kann, können Sie kurzfristig und kostenfrei bis 72 Stunden vor Anreise stornieren.
- …wenn ein Familienmitglied aus dem Haushalt des Gastes versorgt werden muss, das an COVID-19 erkrankt ist, können Sie kurzfristig und kostenfrei bis 72 Stunden vor Anreise stornieren.
- …wenn der Gast als Kontaktperson angegeben wurde und sich in Quarantäne begeben muss, können Sie kurzfristig und kostenfrei bis 72 Stunden vor Anreise stornieren.
Ansonsten gelten wie bisher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (2006) (bei einer individuell gebuchten Unterkunft) bzw. die Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter von Pauschalreisen (bei eines Angebots und/oder einer Pauschale). Danach sind Stornierungen, die
– bis zu 3 Monate vor Anreise erfolgen, kostenfrei.
– bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
– bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis;
TIPP: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung, schließlich kann es immer etwas anders kommen als gedacht. Die Sonderdeckung Corona trotz Pandemie und ohne Aufpreis finden Sie hier im Detail.
Eine Anreise ist aufgrund eines/r Lockdowns/Grenzschließung/Hotelschließung/Reisewarnung nicht möglich –
was jetzt?
Im Falle einer behördlichen Grenz- oder Hotelschließung oder einem Lockdown bzw. einer Reisewarnung für unsere Region bieten wir Ihnen als unsere Gäste folgende Alternativen:
- Sie buchen Ihren Urlaub im DorfResort Mitterbach auf einen anderen Zeitraum um. Die bereits geleistete Anzahlung bleibt in diesem Fall aufrecht und wird dem neu gebuchten Urlaub angerechnet. Selbstverständlich können Sie abwarten und uns zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Wunschtermin für Ihren nächsten Urlaub bekannt geben.
- Sie stornieren Ihren Urlaub bei uns kostenlos. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Anzahlung selbstverständlich umgehend retour. Wir ersuchen um Übermittlung Ihrer Bankverbindung um die Rücküberweisung in die Wege leiten zu können.
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